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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wagner® Zahntechnik GmbH

(Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen)

 

1. Allgemeines

1.1 Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen der Firma WAGNER Zahntechnik GmbH werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

Abreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam und verbindlich.

 

2. Preise

2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Rechnungslegung erfolgt am Tage der Fertigstellung des jeweiligen Werkes.

2.2 Kostenvoranschläge sind für drei Monate verbindlich, dies gilt nur für die Leistungen nach BEL II und BEB. Materialien sind tagespreisabhängig und gelten somit nicht als verbindlicher Bestandteil des Kostenvoranschlages. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Erhöhung des Materialpreises bis 5% über dem Angebotspreis einverstanden, ohne dass es eine gesonderte Information durch den Auftragnehmer bedarf. Erhöht sich der Angebotspreis des Materials um mehr als 5% des Angebotspreises, informiert der Auftragnehmer unter Angabe einer Begründung den Auftraggeber darüber.

Der Auftraggeber hat das Recht der Preiserhöhung binnen 10 Tagen zu widersprechen, ab Datum des Informationsschreibens. Danach gilt der erhöhte Preis als genehmigt.

 

3. Lieferzeiten

3.1 Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Der Auftragnehmer ist stets bemüht die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Unvorhersehbares Einwirken von Dritten führt nicht zum Verzug der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer gerät mit der Lieferung erst nach Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, die nicht in einem Schreiben ausgesprochen werden dürfen, in Verzug.

 

4. Versand

4.1 Die Abholung und der Versand erfolgt nach telefonischer oder schriftlicher Auftragserteilung und ist Teil unserer Leistung. Der Versand ist kostenpflichtig und wird nach BEL II und BEB jeweils berechnet. In dringenden Fällen kann ein Eilzuschlag für den Versand berechnet werden.

 

5. Haftung

5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die erforderlichen Arbeitsmodelle und Hilfsmittel wie Abdrücke und Bissnahmen zur Verfügung zu stellen. Die angefertigten Arbeiten gelten nach dem Einsetzen im Mund des Patienten als abgenommen, eine schriftliche Abnahme nach BGB wird nicht vereinbart.

5.2 Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Frakturen und Abplatzungen von Keramik oder Composite an dem hergestellten Zahnersatz sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, wenn keine funktionsdiagnostische Vermessung im Vorfeld der Herstellung erfolgte. Gleiches gilt für nachträglich entstehende funktionelle Störungen im Kauorgan des Patienten. Um derartige Geschehnisse zu vermeiden, weisen wir hiermit vorsorglich den Auftraggeber nochmals auf die Möglichkeit einer funktionsdiagnostischen Vermessung im Vorfeld einer zahntechnischen Versorgung hin. Die Kosten für daraus entstehende Nacharbeiten werden nach den gültigen Preislisten der WAGNER Zahntechnik GmbH berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 5.3 Die rechtfertigende Indikation der 3D Röntgendiagnostik obliegt allein dem Auftrag gebenden Zahnarzt.

5.4 Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

 

6. Arbeitsunterlage

Alle Arbeiten werden vom Auftragnehmer mit größter Sorgfalt und Genauigkeit angefertigt. Auf die Qualität der vom Auftraggeber erstellten Modelle und Abformungen hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Diese Unterlagen sind für die Passung im Mund von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abdrücke muss der Auftraggeber einstehen.

 

7. Zahlung

7.1 Alle erbrachten Leistungen eines Monats werden am letzten Arbeitstag des Monats in einer Sammelaufstellung zusammengefasst. Für diese Aufstellung haben Sie laut der getroffenen Konditionsvereinbarung ein Zahlungsziel von 20 Tagen. Bei Zahlungen innerhalb von 6 Tagen wird dem Auftraggeber ein Skontoabzug in Höhe von 3% auf den Leistungsbetrag gewährt. Alle Materialien sind von der Skontierung ausgeschlossen. Die Monatsaufstellungen können per Überweisung oder durch Einzugsermächtigung beglichen werden. Bei Zahlungsverzug entsteht ein Verzugszins in Höhe von 8,5% über dem Basiszinssatz.

7.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort aller Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und der Gerichtsstand ist Chemnitz.





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