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Unsere Garantieleistungen gehen über den gesetzlich festgelegten Anspruch von 6 bzw. 12 Monaten weit hinaus. Profitieren Sie von der zusätzlichen Sicherheit für den Fall, der hoffentlich nicht eintritt.
Für von uns gefertigte neue Zähne gewähren wir generell 24 Monate Garantie. Für festsitzende Zahnversorgungen aus Metall, Metallkeramik oder Vollkeramik erhalten eine erweiterte Garantie von 60 Monaten bzw. 5 Jahren. Voraussetzung dafür ist eine funktionsdiagnostische Untersuchung mit dem DIR® System und dem Cadiax System, sowie der Verwendung eines Gesichtsbogens bei Anfertigung der neuen Zahnversorgung.
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